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Bis zum 30. April: „Indennità di discontinuità“ beantragen!

  • Soziale Absicherung
19/03/2026
IDIS

Die sogenannte „Indennità di discontinuità (IDIS)“ soll die typischen Phasen der Erwerbsunterbrechung ausgleichen, die sich aus der intermittierenden Natur der Performing-Arts-Berufe ergeben. Die gute Nachricht vorneweg: Mehr Personen als bisher können IDIS nun beantragen. Mit dem Haushaltsgesetz für 2026 wurde die Einkommensgrenze von 30.000 auf 35.000 Euro angehoben. Wer im Jahr 2025 mindestens 51 Beitragstage beim Rentenfonds ex ENPALS/FPLS nachweisen kann, erfüllt die Grundvoraussetzung. Neu ist eine Sonderregelung für Filmschauspielende: Hier reichen 2026 bereits 15 Beitragstage im Vorjahr – oder 30 Tage in den zwei vorangegangenen Jahren.

Die Leistung wird als Einmalzahlung ausgezahlt und deckt ein Drittel der im Jahr 2025 geleisteten Beitragstage ab – je höher das durchschnittliche Einkommen, desto höher die Auszahlung. Ein Beispiel: Wer 2025 90 Beitragstage gesammelt hat, bekommt 30 Tage abgedeckt.

Wichtig: Das Antragsfenster ist offen vom 19. Januar bis 30. April 2026 – danach ist ein Ansuchen nicht mehr möglich. Der Antrag läuft ganz einfach online über das INPS-Portal (mit SPID, CIE oder CNS), über ein Patronat oder das Contact Center.

Alle Details, Voraussetzungen und Infos zur Antragstellung im Detail findet ihr hier im Bereich Infos und Downloads.

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