Vorausgeschickt
Vor der Antragstellung empfehlen wir, euch beim zuständigen Kulturamt oder – wenn ihr möchtet – auch über das PERFAS-Büro beraten zu lassen, um die für euer Vorhaben passende Fördermöglichkeit zu finden.
Die drei Kulturämter gewähren – nach jeweils eigenen Richtlinien und Kriterien – Beiträge für die Umsetzung künstlerischer Projekte und teilweise auch Beihilfen für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei sollte besonders auf den Unterschied zwischen Beitrag und Beihilfe geachtet werden, da diese unterschiedliche steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und verwaltungstechnische Folgen haben können.
Wichtig: In den meisten Fällen muss der Antrag vor Beginn des Projekts und – sofern vorgesehen – vor Entstehen der entsprechenden Ausgaben eingereicht werden. Dem Antrag ist grundsätzlich eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro beizulegen, sofern keine gesetzliche Befreiung besteht.
➤ Amt für deutsche Kultur
Kontakt:
kultur@pec.prov.bz.it
kultur@provinz.bz.it
Tel. +39 0471 41 33 60
Das Amt für deutsche Kultur unterstützt Einzelprojekte von Künstler:innen in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Literatur, Bildende Kunst und weiteren künstlerischen Disziplinen.
Gefördert werden unter anderem:
- die Umsetzung künstlerischer Projekte;
- die Produktion neuer Werke;
- künstlerische Forschung und Entwicklung;
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Wer kann ansuchen?
Künstler:innen, die überwiegend im deutschsprachigen Kulturbereich tätig sind.
Fristen:
- Der Antrag muss vor Projektbeginn und vor Entstehen der Ausgaben eingereicht werden.
- Für Projekte, die zu Jahresbeginn starten, gilt als ordentliche Einreichfrist der 31. Januar.
- Beginnt ein Projekt erst später im Jahr, kann der Antrag bis spätestens 31. Oktober eingereicht werden, sofern dies vor Projektbeginn erfolgt.
- Ein Ergänzungsbeitrag kann bis 30. September des Bezugsjahres beantragt werden.
Mehr Informationen und Antragsformulare hier.
➤ Amt für italienische Kultur
Kontakt:
cultura@pec.prov.bz.it
ufficio.cultura.italiana@provincia.bz.it
Tel. +39 0471 41 12 30 / +39 0471 41 12 31
Das Amt für italienische Kultur gewährt direkte Förderungen für Künstler:innen zur Unterstützung von:
- künstlerischer Entwicklung und Produktion;
- Aufführungen, Konzerten und Performances;
- Ausstellungen;
- Musikkompositionen;
- Publikationen;
- Artist-in-Residence-Programmen;
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Wer kann ansuchen?
- Künstler:innen, die in Südtirol geboren sind ODER
- Künstler:innen, die seit mindestens zwei Jahren in Südtirol tätig sind;
- für Qualifizierungsbeihilfen (Aus- und Weiterbildung, siehe unten): Künstler:innen bis 35 Jahren
Es gibt zwei Förderinstrumente:
- Beitrag für die Durchführung eines künstlerischen Projekts;
- Qualifizierungsbeihilfe für die Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme.
Fristen:
Vom 1. Januar bis 31. Dezember (empfohlen wird eine Einreichung bis spätestens 30. September) kann ein Förderantrag für ein künstlerisches Projekt oder eine Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden. Eine Antragstellung ist grundsätzlich während des gesamten Kalenderjahres möglich; empfohlen wird jedoch, den Antrag vor Projektbeginn einzureichen.
Mehr Informationen und Antragsformulare hier.
➤ Amt für ladinische Kultur
Kontakt:
repartiziun-scola-cultura-ladina@pec.prov.bz.it
culturaladina@provinz.bz.it
Tel. +39 0471 41 70 44
Das Amt für ladinische Kultur unterstützt Künstler:innen durch Förderungen für:
- künstlerische Projekte;
- kulturelle Produktionen;
- Forschungsvorhaben;
- Initiativen zur Förderung der ladinischen Sprache und Kultur;
- berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Wer kann ansuchen?
Künstler:innen, die im Bereich der ladinischen Kultur tätig sind.
Fristen:
Anträge auf Förderungen für Künstler:innen können bis zum 31. Januar des Bezugsjahres eingereicht werden. Falls erforderlich, können Anträge auch im Laufe des Jahres eingereicht werden.
Mehr Informationen und Antragsformulare hier.
Allgemeine Empfehlung
Vor der Antragstellung empfehlen wir, insbesondere folgende Punkte sorgfältig zu prüfen:
- die Antragsvoraussetzungen;
- die förderfähigen Ausgaben;
- die Abrechnungs- und Nachweispflichten;
- die geltenden Einreichfristen des zuständigen Kulturamtes.
Eine sorgfältige Planung des Projekts, des Budgets und der erforderlichen Unterlagen erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung erheblich.
