Wir möchten das zum Anlass nehmen, um euch dringend davor zu warnen, Verträge mit inakzeptablen KI-Klauseln zu unterschreiben, die etwa die Nutzung eurer Stimme, eurer Sprechweise, eures Gesichts und eures Körpers für KI-Zwecke erlauben. Beispiel: „Mit dem Vertrag wird eingewilligt, dass das Unternehmen Gesicht, Stimme und Sprechweise auch für KI-generierte Inhalte (z. B. digitale Avatare, Stimmsynthese) nutzen darf, auch nach Vertragsende und ohne zeitliche Begrenzung”.
Wir raten euch generell, alle Verträge und Vereinbarungen immer genauestens auf KI-Klauseln zu prüfen und diese ggf. streichen zu lassen oder euch im Zweifel gar nicht auf eine Zusammenarbeit einzulassen.
Die uneingeschränkte Veräußerung von Nutzungsrechten an eurer Stimme oder eurem Gesicht für KI-generierte Inhalte ist immer inakzeptabel, insbesondere wenn sie zeitlich und inhaltlich nicht klar begrenzt ist, keine Einzelfreigabe und keine angemessene gesonderte Vergütung vorsieht oder dem Unternehmen sogar die Weiterlizenzierung erlaubt.
Dadurch können diese Rechte sogar lukrativ weiterverkauft werden, ohne dass ihr noch Kontrolle darüber habt. Videos mit eurem Gesicht laufen dann womöglich jahrelang als Werbung, auch für zweifelhafte oder rechtswidrige Inhalte, ohne dass ihr daran verdienen oder es stoppen könnt.
Zu weiteren Warnsignalen können gehören:
- Kontaktaufnahme durch eine anonyme Freemail-Adresse (etwa Gmail) statt einer überprüfbaren Firmenadresse
- Offshore-Firmensitz des Unternehmens
- Der vollständige Vertrag wird erst “nach dem Testvideo” zugesandt
- Buyout-Rechte sind unterbezahlt, unklar und/oder zu pauschal geregelt (“Alle Rechte an den Inhalten gehen vollständig, weltweit und zeitlich unbegrenzt auf das Unternehmen über“, “darf die Videos in allen Medien nutzen, bearbeiten und weiterlizenzieren, auch für Werbung und auch nach Vertragsende”). Hinweise zu marktüblichen Buyout-Regeln im internationalen Kontext findet ihr in unserem Gagen-Reader zum Download
- Knebel- und Verschwiegenheitsklauseln mit unverhältnismäßigen Vertragsstrafen
- Unklare oder widersprüchlich wirkende Laufzeit- und Kündigungsregelungen wie “12 Monate Laufzeit” und gleichzeitig “14 Tage Kündigungsfrist”
- Branchen wie Wetten oder Glücksspiel bringen besondere rechtliche Risiken mit sich, weil sie in vielen Ländern eingeschränkt oder verboten sind
- Affiliate-Vergütungen, die durch euch nicht überprüfbar sind (Vergütung pro Klick/Kauf/Kontaktaufnahme usw., oft im Cent-Bereich)
Wenn ihr Zweifel oder Fragen dazu habt, kontaktiert uns gerne (info@perfas.org)!