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News: regionale Rentenzuschüsse erhöht

  • Society
  • Soziale Absicherung
21/03/2025
Peter Schorn (PERFAS), Brigitte Foppa (Grüne/Verdi), Zeno Oberkofler (Grüne/Verdi), Philipp Achammer (SVP) und Madeleine Rohrer (Grüne/Verdi) bei der gemeinsamen Pressekonferenz zu den regionalen Rentenzuschüssen

Zeno Oberkofler (Grüne), LR Philipp Achammer (SVP) und Peter Schorn (PERFAS-Präsident) haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz am 18. Februar 2025 die wichtigen Neuerungen zu den Rentenzuschüssen vorgestellt, die tags darauf im Regionalrat beschlossen wurden:

  1. die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse von 500,- auf bis zu 1.000,- Euro (proportional zum eingezahlten Beitrag)
  2. die Erhöhung der Einkommensthöchstgrenze als Zugangskriterium von 35.000,- auf 40.000,- Euro (brutto).

Warum ist das so wichtig?

PERFAS war im Vorfeld einbezogen und zu den Änderungen konsultiert worden. Wir hatten eine Erhöhung der Einkommenshöchstgrenze auf 45.000 Euro empfohlen, die sowohl von LR Philipp Achammer als auch von den Grünen Abgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Lucia Coppola, die den Gesetzesentwurf gemeinsam eingebracht hatten, unterstützt worden war, aber leider noch keine Mehrheit gefunden hatte.

Wir hoffen nun, dass diese Erhöhung in einem zweiten Schritt beschlossen wird. Bei den stark schwankenden Einkommen in unseren Berufen halten wir es für sehr wichtig, in Jahren mit einem besseren Einkommen einen starken Anreiz zu haben, einen privaten Zusatzrentenfonds abzuschließen und mit der Einzahlung zu beginnen.

Also: wenn ihr nicht schon einen privaten Zusatzrentenfonds habt, startet sobald wie möglich damit! Wenn ihr zwischen 500,- und 1.000,- Euro einzahlt, erhaltet ihr jährlich einen öffentlichen Zuschuss in derselben Höhe.

 

Was müsst ihr tun, um die Zuschüsse zu erhalten?

  • Innerhalb 31. Dezember des Vorjahres eures Antrags (also im Jahr 2024, wenn ihr 2025 den Antrag stellt) mindestens 500,- Euro in einen privaten Zusatzrentenfonds einbezahlt haben. Je nachdem, wieviel ihr einbezahlt habt (500-1.000 Euro), erhaltet ihr einen Zuschuss in derselben Höhe (zwischen 500 und max. 1.000 Euro dazu). Natürlich könnt ihr auch mehr als 1.000 Euro einzahlen, der Zuschuss beträgt aber maximal 1.000 Euro.
  • Innerhalb 31. März euren Eintrag ins Landesverzeichnis der Kunstschaffenden erneuern.
  • Innerhalb 30. November den Antrag bei der ASWE stellen.

Wenn ihr also 2024 in einen Zusatzrentenfonds einbezahlt habt, denkt unbedingt daran, innerhalb 31. März euren Eintrag ins Landesverzeichnis der Kunstschaffenden zu erneuern, damit ihr im November den Antrag stellen könnt!

 

Medienberichte und zusätzliche Infos

Der salto.bz-Podcast "Die Kunst und das Geld"

Salto.bz hat zum Thema einen Podcast aufgenommen, in dem PERFAS-Präsident Peter Schorn, die Kulturjournalistin und Kuratorin Eva Gratl als Vertreterin des Südtiroler Künstlerbundes sowie die Geschäftsführerin der Südtiroler Autorinnen und Autoren-Vereinigung (SAAV) Joanna Voss über soziale Absicherung und finanzielle Stabilität von Kunstschaffenden sprechen.

Dabei geht es „mal nicht in erster Linie um den eigentlichen Wert von Kunst und Kunstschaffenden für die Gesellschaft und auch nicht darüber, wie überflüssig das Berufsbild eines Kunstschaffenden manchen kulturlosen Zeitgenossen erscheint, sondern es geht darum, wie ‚flüssig’ es in Sachen Finanzen im Südtiroler Kunst- und Kulturbetrieb zugeht.“

> Zum Artikel auf salto.bz
> Zum Podcast auf Spotify

Unseren Kommentar zur Kritik von Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit), des einzigen Abgeordneten, der gegen die Erhöhungen gestimmt hat, könnt ihr hier nachlesen.

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