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Regionale Rentenzuschüsse für Kunstschaffende

03/11/2025

Peter Schorn (PERFAS), Brigitte Foppa (Grüne/Verdi), Zeno Oberkofler (Grüne/Verdi), Philipp Achammer (SVP) und Madeleine Rohrer (Grüne/Verdi) bei der gemeinsamen Pressekonferenz zu den regionalen Rentenzuschüssen

Wir empfehlen euch dringend, die regionalen Rentenzuschüsse für Kunstschaffende in Anspruch zu nehmen!

Die Rentenzuschüsse der Region Trentino-Südtirol sind ein wichtiger finanzieller Anreiz für hauptberufliche Kunstschaffende in der Region, rechtzeitig mit dem Aufbau einer privaten Zusatzrente zu beginnen. Kunstschaffende sind einem überdurchschnittlich hohen Risiko für Altersarmut ausgesetzt, weshalb diese attraktive Möglichkeit von möglichst vielen Künstlerinnen und Künstlern genutzt werden sollte.

Alles was ihr dazu wissen und tun solltet, findet ihr in diesem Beitrag.

Was müsst ihr tun, um die Rentenzuschüsse beantragen zu können?

  • innerhalb 30. November (2025: 1. Dezember): stellt euren Antrag bei der ASWE (Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung), wenn ihr im Vorjahr mind. 500,- Euro in einen privaten Zusatzrentenfonds eingezahlt habt (und ins Landesverzeichnis der Kunstschaffenden eingetragen seid);
  • innerhalb 31. Dezember: zahlt mindestens zwischen 500,- und 1.000,- Euro in einen privaten Zusatzrentenfonds ein, um im Folgejahr einen Zuschuss in derselben Höhe (bis zu maximal 1.000,- Euro) beantragen zu können.

Beispiele: wenn ihr 500,- Euro einbezahlt habt, erhaltet ihr einen Zuschuss von 500,- Euro, wenn ihr 700,- einbezahlt habt, einen Zuschuss von 700,- Euro und wenn ihr 1.200,- Euro einbezahlt habt, einen Zuschuss von 1.000,- Euro (Maximum).

 

Wer ist antragsberechtigt?

Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren in der Region Trentino-Südtirol ansässig sein und ihren Wohnsitz in Südtirol haben; sie muss im Landesregister der Künstlerinnen und Künstler gemäß Artikel 2/bis des Landesgesetzes Nr. 9 vom 27. Juli 2015 eingetragen sein.Das einkommensteuerpflichtige Gesamtbruttoeinkommen (jeweils im Jahr vor der der Antragstellung) der antragstellenden Person darf die Höchstgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten. Wer den Antrag stellt, muss selbst mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einzahlen und darf keine direkte Rente beziehen.

 

Was ist 2025 neu?

Im Jahr 2025 hat der Regionalrat beschlossen:

  • die Erhöhung der jährlichen Zuschüsse von maximal 500,- € auf maximal 1.000,- € (je nach Höhe der im Vorjahr einbezahlten Summe), sowie
  • die Anhebung der jährlichen Brutto-Einkommenshöchstgrenze als Zugangskriterium von 35.000,- € auf 40.000,- €

Insbesondere die Erhöhung des Zugangskriteriums ist für Kunstschaffende ganz entscheidend, um nicht in eine strukturelle Armutsfalle zu geraten. Bei den stark schwankenden Einkommen in unseren Berufen halten wir es für sehr wichtig, in Jahren mit einem besseren Einkommen einen starken Anreiz zu haben, einen privaten Zusatzrentenfonds abzuschließen und mit der Einzahlung zu beginnen.

PERFAS war im Vorfeld zu den Änderungen konsultiert worden und hatte eine Erhöhung der Einkommenshöchstgrenze auf 45.000 Euro empfohlen, die sowohl von LR Philipp Achammer als auch von den Grünen Abgeordneten Zeno Oberkofler, Brigitte Foppa, Madeleine Rohrer und Lucia Coppola, die den Gesetzesentwurf gemeinsam eingebracht hatten, unterstützt worden war, aber leider noch keine Mehrheit gefunden hatte. Wir empfehlen weiterhin dringend eine Erhöhung in einem zweiten Schritt.

 

Medienberichte und zusätzliche Infos

Salto.bz hat 2025 zum Thema einen Podcast aufgenommen, in dem PERFAS-Präsident Peter Schorn, die Kulturjournalistin und Kuratorin Eva Gratl als Vertreterin des Südtiroler Künstlerbundes sowie die Geschäftsführerin der Südtiroler Autorinnen und Autoren-Vereinigung (SAAV) Joanna Voss über soziale Absicherung und finanzielle Stabilität von Kunstschaffenden sprechen.

Dabei geht es „mal nicht in erster Linie um den eigentlichen Wert von Kunst und Kunstschaffenden für die Gesellschaft und auch nicht darüber, wie überflüssig das Berufsbild eines Kunstschaffenden manchen kulturlosen Zeitgenossen erscheint, sondern es geht darum, wie ‚flüssig’ es in Sachen Finanzen im Südtiroler Kunst- und Kulturbetrieb zugeht.“

> Zum Artikel auf salto.bz
> Zum Podcast auf Spotify

Unseren Kommentar zur Kritik von Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit), des einzigen Abgeordneten, der gegen die Erhöhung der Zuschüsse gestimmt hat, könnt ihr hier nachlesen.

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