Seit dem 19. Januar 2026 ist der Online-Dienst zur Antragstellung für die „Indennità di discontinuità“ (IDIS) für Beschäftigte im Bereich darstellende Kunst und Unterhaltung aktiv. Die Leistung bezieht sich auf die im Jahr 2025 ausgeübte Tätigkeit und kann bis zum 30. April 2026 über das INPS-Portal, Patronate oder das Contact Center beantragt werden.
Die IDIS wurde 2024 strukturell eingeführt und stellt heute eines der wichtigsten Instrumente zur Einkommenssicherung in unserem Sektor dar, der durch starke Fragmentierung und diskontinuierliche Beschäftigung gekennzeichnet ist.
Was ändert sich 2026?
Artikel 1, Komma 840, des Gesetzes vom 30. Dezember 2025, Nr. 199 (Haushaltsgesetz 2026) hat wesentliche Änderungen der Zugangsvoraussetzungen eingeführt. Für eine vertiefende Lektüre empfehlen wir die INPS-Mitteilung Nr. 154 vom 16.01.2026.
Die Einkommensgrenze für IRPEF-Zwecke wurde von 30.000 € auf 35.000 Euro angehoben, wodurch sich der Kreis der potenziellen Anspruchsberechtigten erweitert.
Weiterhin erforderlich ist der Nachweis von mindestens 51 Beitragstagen im Jahr 2025 beim Rentenfonds für Beschäftigte im Unterhaltungssektor (ex ENPALS/FPLS).
Für Schauspielerinnen und Schauspieler im Film- und audiovisuellen Bereich kann die Voraussetzung auch erfüllt werden durch:
- mindestens 15 Beitragstage im Vorjahr, oder
- insgesamt 30 Beitragstage in den zwei vorangegangenen Jahren.
Wer hat Anspruch auf die Indennità di discontinuità?
Die IDIS richtet sich an Beschäftigte des Unterhaltungssektors, die in der exENPALS/FPLS Pensionskasse versichert sind, und umfasst folgende Arbeitsverhältnisse:
- befristete abhängige Beschäftigung
- selbständige Tätigkeit
- parasubordinierte Beschäftigung
Wesentliche Voraussetzungen:
- kein Bezug einer direkten Altersvorsorge (Rente)
- kein unbefristeter Arbeitsvertrag im Vorjahr (mit Ausnahmen, z. B. Arbeitsverhältnis auf Abruf ohne Verfügbarkeitsentschädigung)
- Einhaltung der vorgesehenen Einkommensgrenze
Wie hoch ist die IDIS?
Das „Leistungsgeld“ wird ein einer einmaligen Auszahlung gewährt und soll die für den Sektor typischen Phasen der Erwerbsunterbrechung ausgleichen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der geleisteten Arbeitstage:
Die Leistung deckt eine Anzahl von Tagen ab, die einem Drittel der im Vorjahr (2025) gutgeschriebenen Beitragstage entspricht – abzüglich der Zeiträume, die bereits durch andere Leistungen („indennità“) oder fiktive Beitragszeiten abgedeckt sind.
Beispiel:
- Wenn du im Jahr 2025 90 Beitragstage im „Fondo pensioni lavoratori dello spettacolo“ (FPLS) erworben hast,
- deckt die „Indennità di discontinuità“ 30 Tage ab (also ein Drittel von 90).
Achtung: Vom Berechnungszeitraum ausgeschlossen sind bereits durch andere Leistungen gedeckte Zeiten (z. B. NASpI, Krankheit, Mutterschaft oder andere unvereinbare Leistungen).
Der tägliche Betrag wird auf Grundlage des durchschnittlichen Arbeitsentgelts berechnet, das für die geleisteten Arbeitstage erzielt wurde. Die Höhe der „indennità“ ist also kein einheitlicher Pauschalbetrag, sondern variiert je nach durchschnittlichem Einkommen im Jahr 2025 und den tatsächlich erworbenen und gemeldeten Beiträgen: Je höher das durchschnittliche Einkommen war, desto höher ist die anerkannte Leistung.
Wie könnt ihr die IDIS beantragen?
Der Antrag kann gestellt werden:
- online über die Website des INPS mittels SPID, CIE oder CNS
- über ein Patronat
- über das Contact Center des INPS: Gebührenfreie Nummer: 803 164 (aus dem Festnetz); vom Mobiltelefon: 06 164 164 (kostenpflichtig je nach Anbieter)
Der Dienst ist vom 19. Jänner bis zum 30. April 2026 aktiv. Nach diesem Datum ist eine Antragstellung nicht mehr möglich!
Warum ist die Beantragung wichtig?
Die „Indennità di discontinuità“ stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einem Sozialschutzsystem dar, das besser auf die Besonderheiten der Beschäftigung im Unterhaltungssektor abgestimmt ist. Für viele Künstler:innen trägt dieses Instrument dazu bei, die Auswirkungen der fragmentarischen Erwerbstätigkeit abzumildern und mehr Einkommenskontinuität sowie beitragsrechtliche Absicherung zu gewährleisten.
Promemoria:
- Antragsbeginn: 19. Januar 2026
- Frist: 30. April 2026
- Bezugsjahr: Erwerbstätigkeit 2025
Bei Fragen oder Unklarheiten zögert bitte nicht, uns unter membership@perfas.org zu kontaktieren – wir helfen immer gerne weiter!
